Sonderkündigungsrecht spart
richtig Geld
Viele Darlehensnehmer haben
wegen größtmöglicher Zinssicherheit eine Zinsbindungszeit von 15 oder noch mehr
Jahren gewählt.
Vor allem Darlehensnehmer,
die zwischen 2004 bis 2008 abgeschlossen haben, haben sofort oder
innerhalb weniger Jahre die Option auf viel niedrigere Zinsen umzusteigen und
Tausende von Euro einzusparen.
Was
die Allerwenigsten wissen… jeder Kreditnehmer hat gemäß § 489 BGB
ein außerordentliches, einseitiges, Kündigungsrecht. Demnach kann jedes
(!) Darlehen zehn Jahre nach Vollauszahlung –mit sechs Monaten Kündigungsfrist-
gekündigt und zu neuen, jetzt natürlich erheblich günstigeren, Konditionen
weiter- bzw. umfinanziert werden. Unter Umständen ist ein sog.
`Forwarddarlehen` auch eine interessante Wahl.
Unser Tipp: Eine
Beratung lohnt sich!